
In der Sex-Affäre rund um den FC Thun wurde das dritte Urteil gegen einen Spieler der 1. Mannschaft gefällt. Wegen Zungenküssen verhängte eine Straf-Einzerichterin eine bedingte Geldstrafe von drei Tagessätzen à 140 Franken.
Der Spieler des FC Thun wurde wegen sexueller Handlungen mit einem Kind auch zu einer Busse von 350 Franken und zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Zungenküsse gälten in der aktuellen Lehre als sexuelle Handlungen, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung.
Sie sah es als erwiesen an, dass sich das Opfer - ein damals 14 1/2-jähriges Mädchen, das für Spieler des FC Thun schwärmte - im März 2006 zusammen mit einer Freundin in die Wohnung des Spielers begab.
Der Spieler bestritt laut der Richterin, das Mädchen geküsst zu haben. Sein Anwalt forderte einen Freispruch. Die Aussagen des Spielers seien aber nicht glaubwürdig, sagte die Richterin. Sie bezog sich auch auf Zeugenaussagen der Freundin und der Mutter des Opfers.
Mit dem Urteil vom Freitag ist die strafrechtliche Beurteilung der Sex-Affäre rund um den FC Thun fast abgeschlossen. Es liegen nun elf Urteile vor, von denen - bis auf das neuste - alle rechtskräftig sind.
(Si)
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