Ullrich bestreitet Doping unter Eid
Ullrich bestreitet Doping unter Eid
Jan Ullrich siegte vor Gericht (dpa)

Jan Ullrich hat vor Gericht einen Erfolg gefeiert und unter Eid seine Doping-Unschuld für die Zeit Anfang 2003 beteuert. Der Tour-de-France-Sieger von 1997 ging aus dem Rechtsstreit mit Günther Dahms als Sieger hervor.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschied, dass der frühere Coast-Rennstallbesitzer 340.000 Euro plus Zinsen an Ullrich zahlen muss, insgesamt rund eine halbe Million. "Es ist schön, dass die Wahrheit gesiegt hat. Mir fiel es heute sehr leicht. Die Wahrheit zu sagen, ist immer leicht", kommentierte Ullrich das Urteil im Blitzlichtgewitter der zahlreichen Fotoapparate.

Den von grosser Medienresonanz begleiteten Auftritt bewältigte Ullrich sehr selbstbewusst und gelassen. Dem Wunsch des Gerichts, seine Aussagen zu beeiden, kam er ohne zu zögern nach. "Ich habe mich in dem massgeblichen Zeitraum keinerlei unerlaubter Doping-Mittel oder - Methoden bedient, die nach dem Reglement verboten wären. Damit hatte ich nicht annähernd etwas im Sinn", beteuerte der Wahl- Schweizer mit Bezug auf sein kurzes Coast-Engagement Anfang 2003.

Auf Meineid steht eine Freiheitsstrafe

Durch den Eid von Ullrich, der alle Doping-Verdächtigungen stets zurückgewiesen hatte, bekommt die Angelegenheit eine neue Dimension: Sollte ihm nachgewiesen werden, dass er zwischen Januar und März 2003 doch gedopt hat, drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen.

Auf Meineid steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Der Hinweis auf diese möglichen Konsequenzen liess Ullrich kalt: "Wer mich kennt weiss, dass ich nie unter Eid lügen würde. Ich bin hier, um unter diese Sache einen Schlussstrich zu ziehen."

Dahms wollte Ullrich einen Grossteil des ausstehenden Gehalts nicht zahlen, weil er davon ausging, dass der Radprofi zu Coast-Zeiten gedopt habe. Den Nachweis dieser Vorwürfe blieben die Dahms-Anwälte nach Einschätzung des Düsseldorfer Gerichts jedoch schuldig.

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